Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB)

Die psychosoziale Prozessbegleitung bietet besonders schutzbedürftigen Verletzten von Straftaten eine qualifizierte Betreuung. Diese Unterstützung erfolgt vor, während und nach der Hauptverhandlung.

PSPB informiert alters- und entwicklungsgerecht über Abläufe eines Strafverfahrens. Menschen die bisher keine brührung mit mit polizeilichen Ermittlungen und justizbehörden hatten, erhalten durch die „Psychosoziale Prozessbegleitung“ eine Orientierung.

Sie unterstützt Verletzte bei der Auseinandersetzung mit individuellen Ängsten und Belastungen im Rahmen eines Strafverfahrens. Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist die PSPB zur Verschwiegenheit verpflichtet, jedoch nicht von der gesetzlichen Aussagepflicht befreit.

Wir bieten Ihnen:

  • Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens und über die Aufgaben der beteiligten Institutionen
  • Begleitung zu Vernehmungen
  • Begleitung zur Hauptverhandlung
  • Bewältigung von Ängsten
  • Betreuung während der Wartezeiten
  • Akzeptanz und Respekt
  • Vermittlung von Bewältigungsstrategien
  • Stabilisierung der Verletzten (Opfer) und Förderung der Aussagefähigkeit
  • Vermittlung in weiterführende Hilfen

Die psychosoziale Prozessbegleitung bietet jedoch keine juristische Beratung und führt mit den Verletzten keine Gespräche über den Tathergang. Sie ersetzt keine Therapie oder psychologische Beratung.

Sie unterliegt absoluter Neutralität und verfolgt keine eigenen Interessen am Ausgang des Prozesses.

Kontakt

Starthilfe Trier e. V.
Gneisenaustraße 40

54294 Trier

Fon: 0651-998917-0                                    
eMail: info@starthilfe-trier.de