Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Der Begriff Jugendgerichtshilfe (zunehmend: Jugendhilfe im Strafverfahren) bezeichnet einen Aufgabenbereich des Jugendamts in jugendgerichtlichen Verfahren. Sie muss aufgrund gesetzlicher Vorschriften vom Jugendgericht herangezogen werden und bringt soziale und erzieherische Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein.

Die Starthilfe Trier übernimmt Delegationen des Jugendamtes und der Staatsanwaltschaft für die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe).