Tätigkeitsfelder
Die Starthilfe arbeitet in enger Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe und bietet nach dem Subsidiaritätsprinzip eine Reihe ambulanter und stationärer Jugendhilfemaßnahmen gem. §§ 27, 28, 29, 30, 31, 34, 35, 36, 41, 52, 71, 75 und 76 KJHG.
Drogenscreenings
In den Büroräumen der Starthilfe werden auch Drogentests mit den betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden durchgeführt. Diese sind zumeist strafrechtlich dazu verurteilt worden.
"Knast Live" oder
Gitterstunde
Als weitere kurzzeitige Maßnahme bietet die Starthilfe Trier e.V. , in Zusammenarbeit mit dem Freigängerhaus der Justizvollzugsanstalt Trier/Saarburg, ″Gitterstunden″ an. Diese stellen eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zum Freizeitarrest, pädagogischem Wochenende und anderen richterlichen Weisungen dar.
Jährlich werden mehrere Termine, bei denen jeweils eine Gruppe von maximal vier Teilnehmern, in Begleitung von einem Betreuer, angeboten. An der Maßnahme nehmen Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren teil, welche Erst- oder Wiederholungstäter im unteren Bereich der Deliktschwere sind.
Die Schwerpunkte dieser Maßnahme liegen sowohl in einem Gespräch mit Insassen der Justizvollzugsanstalt als auch darin, Eindrücke in den ″Knastalltag″ zu gewinnen.
Diese Maßnahme ist folglich ein Arbeitsprojekt, das den Gedanken der Abschreckung durch die Konfrontation mit der Umwelt ″Strafvollzug″ und der Bewusstwerdung der eigenen Lebenssituation erzwecken will.